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RAMSA - offizielle Beratungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

22.03.2013

Muslimische Studierende und AkademikerInnen können ab sofort Diskriminierungen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer Weltanschauung dem RAMSA melden.

Als offiziell eingetragene Beratungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) sollen Fälle zukünftig mittels eines anonymen Fragebogens auf unserer Homepage gemeldet, gesammelt und sozialwissenschaftlich ausgewertet werden.

Öffentliche Debatten zu Integration und Migration sind geprägt von Stereotypen und Vorurteilen, die sich auf den Alltag von gut ausgebildeten jungen Muslimen in signifikantem Maße negativ auswirken können. Pauschale Vorbehalte drücken sich nicht nur in Ungleichheit, Benachteiligung und daraus resultierender Ausgrenzung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt oder bei weitergehenden Bildungschancen aus, sondern finden vermehrt auch in physischer Gewalt Ausdruck.

Die Tendenz bei Fällen von Benachteiligungen aufgrund ethnischer Herkunft und/oder Religion ist steigend, doch akute Fälle die insbesondere studierte Muslime betreffen, welche speziell hinsichtlich ihrer muslimischen Herkunft diskriminiert werden, gehen in den Akten unter oder werden inadäquat registriert. Die Kategorie „islamfeindlich/anti-muslimisch/islamophob“ ist wenig etabliert. Gewalt gegen Muslime fällt generell unter das Raster „fremdenfeindlich motiviert“, sodass die Datenlage, bei offenkundig dem Charakteristikum "islamische Überzeugung" entgegen gerichteter Benachteiligungen, sehr dürftig ist. Damit geht einher, dass der staatliche Diskriminierungsschutz für Muslime in Deutschland, auch im Zuge nicht belastbarer Erhebungen und Zahlen, noch erhebliches Potential zur Verbesserung besitzt.

Besonders Frauen muslimischen Glaubens fühlen sich oftmals mit ihren Alltagserfahrungen allein gelassen und scheuen sich, staatliche oder nichtstaatliche Stellen zu konsultieren. Dabei sind die Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) und das Benachteiligungsverbot wegen religiösen Anschauungen (Artikel 3 Absatz 3 GG) zentrale Elemente unseres Grundgesetzes.

RAMSA bietet Ihnen bei einer Diskriminierung Erstberatung und leitet Sie an weitere geeignete und kompetente Beratungsstellen in Ihrer Nähe weiter.

Wichtig ist es, unter den muslimischen Studierenden und AkademikerInnen den Gedanken des „Meldens“ zu etablieren und den dazu entwickelten Fragebogen zu verbreiten.

Helfen Sie mit, Benachteiligungen gegenüber Studierenden und AkademikerInnen wissenschaftlich aufzuarbeiten und so dieses Übel aktiv zu bekämpfen!

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf!

Weitere Informationen zur RAMSA Antidiskrimierungstelle.