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Hilfeleistung an Bedürftige

13.09.2013

Bismillah

Gedanke zum Freitag:
Heute von Sümeya Gülap aus Frankfurt, M.A. Religionswissenschaften.

Allah der Erhabene sagt in Seinem Buch in der ungefähren Übersetzung:

„Hast du den gesehen, der das Gericht leugnet? Er ist es, der die Waise wegstößt. Und nicht zur Speisung des Armen anspornt. Wehe denn den Betenden, die in ihren Gebeten nachlässig sind, die nur dabei gesehen werden wollen und Hilfe versagen.“ ((al-Ma'mun))

Womöglich könnte keine andere Aussage die Bedeutung von Hilfeleistung deutlicher machen als die oben genannten Verse. Denn getadelt werden hier die Menschen, die keine Hilfe an Bedürftige leisten, nicht nur an und für sich, sondern werden zusammen mit den Leugnern des Jüngsten Gerichts und denjenigen erwähnt, die ihre Gebete nicht Gottes, sondern ihrem Ansehen unter ihren Mitmenschen willen verrichten.

Im Umkehrschluss dürfte das bedeuten, dass die Hilfeleistung an Bedürftige von gleicher Wichtigkeit wie das Bewusstsein des Letzten Gerichts und das fromme Vollführen der gottesdienstlichen Handlungen ist. Denn wer das Gedenken an die Rechenschafft, die er dem Herren der Welten schuldig sein wird, in seinem Alltag aufrecht erhält, wird zweifellos darum bemüht sein, so fehlerfrei wie möglich zu handeln; sowohl Allah als auch seinen Mitmenschen gegenüber.

So dürfen wir, insofern wir uns als gläubige und praktizierende Muslime bezeichnen können wollen, wohl unseren Beistand an Menschen in Notsituationen und vor allem an die hier nicht umsonst explizit genannten Waisen ebenso wenig vernachlässigen wie unseren rechten Glauben und unsere ibadât.

Möge Allah uns im korrekten Bewusstsein an das Jenseits leben und sterben lassen.

In diesem Sinne wünscht euch der Vorstand des RAMSA einen gesegneten und friedlichen Freitag und ein schönes Wochenende.