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Antidiskriminierungsstelle

Muslimische Studierende und Akademiker:innen können Diskriminierungen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer Weltanschauung dem RAMSA melden.

Als seit 2012 offiziell eingetragene Beratungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) werden Fälle mittels eines anonymen Fragebogens auf unserer Homepage gemeldet, gesammelt und sozialwissenschaftlich ausgewertet.

Öffentliche Debatten zu Integration und Migration sind geprägt von Stereotypen und Vorurteilen, die sich auf den Alltag von gut ausgebildeten jungen Muslim:innen in signifikantem Maße negativ auswirken können. Pauschale Vorbehalte drücken sich nicht nur in Ungleichheit, Benachteiligung und daraus resultierender Ausgrenzung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt oder bei weitergehenden Bildungschancen aus, sondern finden vermehrt auch in physischer Gewalt Ausdruck.

Die Tendenz bei Fällen von Benachteiligungen aufgrund ethnischer Herkunft und/oder Religion ist steigend, doch akute Fälle die insbesondere studierte Muslim:innen betreffen, welche speziell hinsichtlich ihres Muslimisch-sein diskriminiert werden, gehen in den Akten unter oder werden inadäquat registriert. Die Kategorie „islamfeindlich/anti-muslimisch/islamophob“ ist wenig etabliert. Gewalt gegen Muslim:innen fällt generell unter das Raster „fremdenfeindlich motiviert“, sodass die Datenlage, bei offenkundig dem Charakteristikum "islamische Überzeugung" entgegen gerichteter Benachteiligungen, sehr dürftig ist. Damit geht einher, dass der staatliche Diskriminierungsschutz für Muslim:innen in Deutschland, auch im Zuge nicht belastbarer Erhebungen und Zahlen, noch erhebliches Potential zur Verbesserung besitzt.

Besonders Frauen muslimischen Glaubens fühlen sich oftmals mit ihren Alltagserfahrungen allein gelassen und scheuen sich, staatliche oder nichtstaatliche Stellen zu konsultieren. Dabei sind die Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) und das Benachteiligungsverbot wegen religiösen Anschauungen (Artikel 3 Absatz 3 GG) zentrale Elemente unseres Grundgesetzes.

RAMSA bietet Ihnen bei einer Diskriminierung Erstberatung und leitet Sie an weitere geeignete und kompetente Beratungsstellen in Ihrer Nähe weiter.

Wichtig ist es, unter den muslimischen Studierenden und AkademikerInnen den Gedanken des „Meldens“ zu etablieren und den dazu entwickelten Fragebogen zu verbreiten.

Helfen Sie mit, Benachteiligungen gegenüber Studierenden und AkademikerInnen wissenschaftlich aufzuarbeiten und so dieses Übel aktiv zu bekämpfen!

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf!

 

Fragebogen herunterladen: